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   OLG Frankfurt, 14.05.2009 - 7 U 185/08   

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https://dejure.org/2009,5537
OLG Frankfurt, 14.05.2009 - 7 U 185/08 (https://dejure.org/2009,5537)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.05.2009 - 7 U 185/08 (https://dejure.org/2009,5537)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 7 U 185/08 (https://dejure.org/2009,5537)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Nr 3 AHB
    Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes: Pflicht des Versicherungsnehmers zur Stellungnahme zu einem nach seinen Informationen erstellten Sachverständigengutachten

  • IWW
  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Pflicht Stellungnahme

  • Judicialis

    AHB § 5 Nr. 3

  • kanzlei.biz

    Stellungnahme gegenüber der Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 5 Nr. 3
    Pflicht des Versicherungsnehmers in der Berufshaftpflichtversicherung zur Stellungnahme zu einem von dem Versicherer eingeholten Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht des Versicherungsnehmers in der Berufshaftpflichtversicherung zur Stellungnahme zu einem von dem Versicherer eingeholten Sachverständigengutachten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2009 - 7 U 185/08
    Die Zulässigkeit des Beitritts ist nicht von Amts wegen, sondern nur auf eine Rüge nach § 71 ZPO hin zu prüfen (BGHZ 165, 358 ff. Rn 10 in juris), so dass der Nebenintervenient nach der Einreichung seines bestimmenden Schriftsatzes im Verfahren verbleibt, so lange er nicht durch Zwischenurteil aus dem Verfahren gewiesen wird (BGH a.a.O. Rn 11 f. in juris).
  • OLG Frankfurt, 10.12.1998 - 3 U 28/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2009 - 7 U 185/08
    Fragen, welche nicht der reinen Informationsbeschaffung dienen, sondern die letztlich auf die Abgabe eines Werturteils gerichtet sind, muss der Versicherungsnehmer hingegen nicht beantworten (OLG Frankfurt NVersZ 1999, 230 f. Rn 32 in juris).
  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 22/09

    Umfang der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers in der

    Soweit es - wie auch hier - um medizinische Wertungen geht, die einem Sachverständigen vorbehalten sind,, entspricht es demgemäß obergerichtlicher Rechtsprechung, dass insoweit keine sanktionsbewehrte Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Mitwirkung besteht, selbst wenn dieser medizinisch vorgebildet ist (OLG Frankfurt, OLGR 2009, 943 und NVersZ 1999, 230; KG VersR 1986, 353, 355; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Nr. 25 AHB 2008, Rn. 14 a.E.).
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